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Ehingen
Laichingen
Langenau
Ochsenhausen
Riedlingen
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Bitte beachten Sie:
Bei genehmigter Rücknahme von Baustoffartikeln (Lagerware) werden 15 % des Warenwertes in Abzug gebracht.
Keine Warenrücknahme erfolgt bei Sonderbestellungen. Bei Rücknahme von Paletten wird die Paletten-Nutzungsgebühr in Abzug gebracht.
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